Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 29.6.2020 geändert.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der beim Sozialgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen S
Die Antragstellerin trägt die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in beiden Rechtszügen.
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