Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom 14. April 2021 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 19. April 2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 16.163,28 EUR festgesetzt.
I.
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