Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 22.11.2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 19.520,47 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Dortmund vom 22.11.2021 ist nicht begründet. Das SG hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 21.8.2020 zu Recht abgelehnt. Ebenso ist auch die aufschiebende Wirkung der Klage vom 17.02.2022 (Az. S
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