Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 15.2.2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 80.382,57 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Dortmund vom 15.2.2022 ist nicht begründet. Das SG hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung Klage Az. S
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