Die Beschwerde des Antragsstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 18.2.2021 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 70.006,04 Euro festgesetzt.
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