Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 25.03.2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 98.310,11 Euro festgesetzt.
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