Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 14.10.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 6.815,39 Euro festgesetzt.
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