Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.01.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt im Rahmen einer Untätigkeitsklage eine Verurteilung der Beklagten zur Bescheidung seines Antrags auf medizinische Rehabilitation als Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
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