Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.09.2019 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, das für den Kläger geführte Kontokorrentkonto mit der Nr. 4########0 für die Zeit vom 01.10.2012 bis 31.03.2016 neu zu berechnen.
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