OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.02.2020
27 U 8/19
Normen:
ZPO § 256; BGB § 280 Abs. 1 S. 1; BGB § 241 ;
Fundstellen:
MietRB 2020, 321
ZMR 2020, 541
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 14.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 32/18

Unberechtigte Unterbrechung der Gasversorgung einer MietwohnungVorrang einer Leistungsklage vor einer FeststellungsklageUnmöglichkeit der Bezifferung eines Leistungsanspruchs

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2020 - Aktenzeichen 27 U 8/19

DRsp Nr. 2020/4110

Unberechtigte Unterbrechung der Gasversorgung einer Mietwohnung Vorrang einer Leistungsklage vor einer Feststellungsklage Unmöglichkeit der Bezifferung eines Leistungsanspruchs

1. Ist eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar, fehlt in der Regel das abstrakte Feststellungsinteresse.2. Die Leistungsklage ist nicht vorrangig, wenn der Kläger seinen Anspruch noch nicht oder nicht ohne Durchführung einer aufwendigen Begutachtung beziffern kann.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14. März 2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - 6 O 32/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

ZPO § 256; BGB § 280 Abs. 1 S. 1; BGB § 241 ;

Gründe

I.

Der Kläger ist Mieter einer 3 Zimmer-Wohnung im 1. OG des Hauses D. Str. ... in X. . Er wohnt dort zusammen mit seiner 81 jährigen Mutter und betreibt unter dieser Adresse eine Rechtsanwaltskanzlei. Die Beklagte versorgt die Wohnung mit Gas und Strom.