Die Berufung des Klägers gegen das am 14. März 2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger ist Mieter einer 3 Zimmer-Wohnung im 1. OG des Hauses D. Str. ... in X. . Er wohnt dort zusammen mit seiner 81 jährigen Mutter und betreibt unter dieser Adresse eine Rechtsanwaltskanzlei. Die Beklagte versorgt die Wohnung mit Gas und Strom.
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