Der angefochtenen Steuerfestsetzung liegt eine Rechnung zugrunde, in der der Kläger als deren Aussteller ... DM Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen hat (vgl. Bl. 2 der Umsatzsteuerakte).
Im Verwaltungsverfahren hat der Kläger - vergeblich - Vorsteuerbeträge geltend gemacht. Der Einspruch blieb deshalb erfolglos. Dass die Nichtberücksichtigung dieser Vorsteuerbeträge zu Recht erfolgte, ist zwischen den Beteiligten inzwischen unstreitig.
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