FG Niedersachsen - Urteil vom 05.03.2003
9 K 4/99
Normen:
AO § 9 ; EStG § 1 Abs. 1 ; EStG § 1 Abs. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1106

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht; Verweildauer; Aufenthalt; Inlandsaufenthalt - Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bei nur kurzfristigem Aufenthalt im Inland

FG Niedersachsen, Urteil vom 05.03.2003 - Aktenzeichen 9 K 4/99

DRsp Nr. 2003/8755

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht; Verweildauer; Aufenthalt; Inlandsaufenthalt - Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bei nur kurzfristigem Aufenthalt im Inland

1. Die Entscheidung, ob ein GbR-Gesellschafter die persönlichen Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 EStG erfüllt, ist nicht im Feststellungsverfahren sondern im Einkommensteuerverfahren zu treffen. 2. Ein lediglich 3-monatiger Aufenthalt im Inland ist nicht geeignet, einen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) zu begründen, selbst wenn der Stpfl. beabsichtigt hatte, nicht nur vorübergehend im Inland zu verweilen.

Normenkette:

AO § 9 ; EStG § 1 Abs. 1 ; EStG § 1 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger im Streitjahr beschränkt oder unbeschränkt -(einkommen-)steuerpflichtig war.