BFH - Beschluss vom 18.09.2012
I B 10/12
Normen:
FGO § 115 Abs. 2; NATOTrStat Art. X Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2013, 27
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 09.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1929/07

Unbeschränkte Steuerpflicht eines ehemaligen Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte

BFH, Beschluss vom 18.09.2012 - Aktenzeichen I B 10/12

DRsp Nr. 2012/22065

Unbeschränkte Steuerpflicht eines ehemaligen Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte

1. NV: Eine "technische Fachkraft" i.S. des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ist trotz Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie sich nur in dieser Eigenschaft im Inland aufhält; dies ist der Fall, wenn nach ihren gesamten Lebensumständen erkennbar ist, dass sie nach Beendigung ihres Dienstes in den Ausgangsstaat oder in ihren Heimatstaat zurückkehren wird (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 47/04, BFHE 211, 500, BStBl II 2006, 374). 2. NV: Der erforderliche feste Entschluss zur Rückkehr in den Ausgangsstaat oder Heimatstaat verlangt eine zeitliche Fixierung im Hinblick auf die Rückkehr nach Beendigung des Dienstes. Es genügt nicht, irgendwann nach Beendigung des Dienstes zurückkehren zu wollen, die Rückkehr muss vielmehr in einer gewissen zeitlichen Nähe zur Beendigung des Dienstes stehen.