BFH vom 19.02.1993
I B 112/92

Unbeschränkte Steuerpflicht trotz Umzugs ins Ausland

BFH, vom 19.02.1993 - Aktenzeichen I B 112/92

DRsp Nr. 2001/1255

Unbeschränkte Steuerpflicht trotz Umzugs ins Ausland

Behält ein Steuerpflichtiger trotz Umzugs ins Ausland eine inländische Wohnung, die seinen Wohnbedürfnissen entspricht, noch für längere Zeit bei und benutzt sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit, so bleibt er unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.