Unbeschränkte Steuerpflicht trotz Umzugs ins Ausland
BFH, vom 19.02.1993 - Aktenzeichen I B 112/92
DRsp Nr. 2001/1255
Unbeschränkte Steuerpflicht trotz Umzugs ins Ausland
Behält ein Steuerpflichtiger trotz Umzugs ins Ausland eine inländische Wohnung, die seinen Wohnbedürfnissen entspricht, noch für längere Zeit bei und benutzt sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit, so bleibt er unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.