BFH vom 26.01.1994
X R 11/92

Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Kinder

BFH, vom 26.01.1994 - Aktenzeichen X R 11/92

DRsp Nr. 1997/8626

Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Kinder

Es entspricht nunmehr ständiger Rechtsprechung, daß bei einer unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung an Kinder zu deren alleiniger Nutzung die Eltern den Abzugsbetrag nach § 10 e EStG geltend machen können.

Für die Praxis:

Im Streitfall hatten die Kläger auch das sogenannte Baukindergeld nach § 34 f. EStG beantragt, diesen Antrag im Revisionsverfahren offensichtlich jedoch nicht weiterverfolgt. Die Auffassung der Finanzverwaltung, daß in derartigen Fällen zwar der erhöhte Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung, nicht jedoch das Baukindergeld zu gewähren ist, ist somit von der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht überprüft worden (vgl. BdF-Schreiben vom 21.11.1994, Steuer-Telex 47/94, 704).