I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, die Dienstleistungen in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung erbringt.
Die Arbeitnehmer der Klägerin, die jeweils auch einen Arbeitsplatz in den Räumen der Klägerin haben, werden im Wesentlichen projektbezogen in den Räumlichkeiten der Kunden der Klägerin tätig.
In § 1 der Anstellungsverträge der Arbeitnehmer der Klägerin ist u.a. geregelt: "Der Angestellte erbringt seine Leistung ... vorwiegend in den Räumlichkeiten des Kunden der Firma, für den er projektbezogen tätig ist, aber auch in den Räumlichkeiten der Firma."
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