I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) bietet seit Dezember 2001 im Rahmen einer selbständigen Nebentätigkeit Hilfeleistung beim Erstellen von Einkommensteuererklärungen an, indem er die von im Handel erhältlichen Computerprogrammen zur Einkommensteuerberechnung gestellten Fragen an den jeweiligen Steuerpflichtigen weiterleitet und die daraufhin gegebenen Antworten in das Programm eingibt. Für diese Tätigkeit stellt er jeweils 30 EUR zuzüglich etwaiger Mehraufwendungen in Rechnung und wirbt auf Handzetteln u.a. wie folgt: "Haben Sie Probleme beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung? Biete schnelle und präzise Hilfe - Computergestützte Erfassung und Berechnung."
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