BFH vom 12.01.1996
VI R 69/95

Unfallkosten bei kurzer Streckenabweichung

BFH, vom 12.01.1996 - Aktenzeichen VI R 69/95

DRsp Nr. 1997/8286

Unfallkosten bei kurzer Streckenabweichung

Der Totalschaden an einem Pkw ist nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn sich der Unfall auf einer Abweichung der Strecke Wohnung - Arbeitsstätte ereignete. Dies gilt auch bei einer kurzen Abweichung, die dazu diente, Lebensmittel einzukaufen, die am Arbeitsplatz verzehrt werden sollten.

Für die Praxis:

Im Streitfall hatte sich der Unfall auf der Gegenfahrbahn der Normalroute ereignet, nachdem die Klägerin den Abbiegevorgang zum Parkplatz des Lebensmittelmarktes, der auf der anderen Straßenseite lag, eingeleitet hatte. Nach Auffassung des BFH entfiel mit der Einleitung des Abbiegevorgangs die berufliche Veranlassung der Rückfahrt.