BFH - Beschluß vom 24.08.2000
VI B 138/00
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; FGO § 76 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 38

Unfallschaden auf Umwegfahrt zur Arbeitsstätte

BFH, Beschluß vom 24.08.2000 - Aktenzeichen VI B 138/00

DRsp Nr. 2000/9554

Unfallschaden auf Umwegfahrt zur Arbeitsstätte

1. Ob der Umweg eines Stpfl. zum Kindergarten auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beruflich veranlasst ist, ist eine bloße Rechtsfrage (Bezugnahme auf BFH-Urt. v. 13.03.1996 - VI R 94/95, BStBl II 1996, 375). 2. Die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung geht daher ins Leere.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1; FGO § 76 ;

Gründe: