1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 2. kleinen Strafkammer des Landgerichts Aurich vom 8. November 2017 im Strafausspruch mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Aurich zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Revision zu entscheiden hat.
3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.
Das Amtsgericht Aurich hatte den Angeklagten am 14. September 2015 wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 EUR verurteilt. Die Berufung des Angeklagten hatte zur Aufhebung des Urteils und zum Freispruch des Angeklagten geführt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Senat mit Urteil vom 15. Mai 2017 das freisprechende Urteil des Landgerichts Aurich - 1. kleine Strafkammer - vom 23. November 2016 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückgewiesen.
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