I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 9. August 2018 aufgehoben. Die im Jahr 2017 in der Gruppe der Arbeitgeber durchgeführte Wahl zur Vertreterversammlung der Beklagten ist ungültig. Die Wahl muss wiederholt werden.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens für beide Instanzen.
III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
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