I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 9. August 2018 aufgehoben. Die im Jahr 2017 in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte durchgeführte Wahl zur Vertreterversammlung der Beklagten ist ungültig. Die Wahl muss wiederholt werden.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens für beide Instanzen.
III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
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