Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03.11.2016 - 16 K 3383/10 F wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist die Besteuerung von Einkünften der Kläger und Revisionskläger (Kläger) aus sog. "intransparenten" ausländischen Investmentfonds nach § 6 des Investmentsteuergesetzes in der zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (InvStG) in den Streitjahren (2004 bis 2008).
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