EStG 1990/1997 § 21 Abs. 3; EStG 1990/1997 § 49 Abs. 1 Nr. 6; EStG 1990/1997 § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 04.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 511/061058
Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Lizenzgebühren für den Erwerb einer Unterlizenz mit der beschränkt steuerpflichtigen Verwertung eines Lizenzrechts
BFH, Urteil vom 27.07.2011 - Aktenzeichen I R 32/10
DRsp Nr. 2011/19887
Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Lizenzgebühren für den Erwerb einer Unterlizenz mit der beschränkt steuerpflichtigen Verwertung eines Lizenzrechts
1. Die Zuordnung bestimmter Einkünfte zu einer der in § 49EStG 1990/1997 genannten Einkunftsarten richtet sich allein nach dem objektiven Erscheinungsbild der jeweiligen (im Inland verwirklichten und aus dem Inland bezogenen) Einkünfte. Das gilt auch für solche Einkunftsarten, die zueinander im Verhältnis der Subsidiarität stehen (vgl. § 21 Abs. 3EStG 1990/1997; Bestätigung des Senatsurteils vom 28. Januar 2004 I R 73/02, BFHE 205, 174, BStBl II 2005, 550).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.