I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist der Rechtsnachfolger seiner verstorbenen Ehefrau D.. Der Kläger und D. waren Gesellschafter der persönlich haftenden GmbH und Kommanditisten der X-GmbH & Co. KG (X). Am 31. Oktober 1993 schloß D. mit der Inhaberin der Fa. Y, S., einen Sicherungsübereignungsvertrag, mit dem S. eine Forderung der D. in Höhe von 140 000 DM anerkannte und D. zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche das Eigentum an im einzelnen aufgeführten Maschinen übertrug.
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