FG Köln, vom 13.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 V 65/05
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrungen
BFH, Beschluss vom 08.11.2005 - Aktenzeichen VII B 157/05
DRsp Nr. 2006/146
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrungen
1. Ein Antrag nach § 926ZPO kann bereits vor dem Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden.2. Ein Beschluss des FG, mit dem ein auf § 926 Abs. 1ZPO gestützter Antrag des FA auf Verpflichtung des Ast. zur Klageerhebung zurückgewiesen wird, beinhaltet eine Entscheidung nach § 114 Abs. 1FGO.3. Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung kann nicht zur Zulässigkeit eines nicht gegebenen Rechtsmittels führen.