I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren 13 K 4468/02, ob die der Antragstellerin günstige falsche Sachbehandlung im Kirchensteuer(KiSt)-Bescheid 1996, der von einem Kirchenaustritt ausgeht und dies auch ausspricht, den Antragsgegner (das Kirchensteueramt -
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung vom 9. September 2002, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Die Antragstellerin beantragt,
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