FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.03.2009
6 K 5514/05 B
Normen:
FGO § 55 Abs. 1 S. 2; FGO § 47 Abs. 1; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 4;

Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung wegen fehlender Lesbarkeit und fehlerhafter Darstellung der Klagebefugnis

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.03.2009 - Aktenzeichen 6 K 5514/05 B

DRsp Nr. 2010/4137

Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung wegen fehlender Lesbarkeit und fehlerhafter Darstellung der Klagebefugnis

1. Die Rechtsbehelfsbelehrung eines eine Publikumspersonengesellschaft mit mehreren hundert Gesellschaftern betreffenden negativen Feststellungsbescheids enthält keine formellen Mängel, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung klein gedruckt, zwischen den Gründen und den Anlagen der Entscheidung positioniert ist und die Blätter beidseitig und über Kopf bedruckt sind. 2. Ob eine die Klagebefugnis gegen Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erläuternde Rechtsbehelfsbelehrung inhaltlich unrichtig ist, kann offen bleiben, wenn eine etwaige Unrichtigkeit für die verspätete Klageerhebung nicht ursächlich ist.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

FGO § 55 Abs. 1 S. 2; FGO § 47 Abs. 1; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 4;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Feststellung negativer Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Beteiligung an der ehemaligen K. KG - im Folgenden: K. KG - für die Jahre 1981 bis 1984.