I. Die Beteiligten streiten darüber, ob von der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) im Jahr 2002 an zwei in den Niederlanden gelegenen Schönheitskliniken durchgeführte Schönheitsoperationen in Deutschland umsatzsteuerbar und -pflichtig sind.
Die Klägerin war im Streitjahr 2002 in "E-Stadt" in Deutschland als angestellte Ärztin im Bereich kosmetische Chirurgie nichtselbständig tätig.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|