I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin ihrer verstorbenen Eltern. Das Arbeitsverhältnis ihres Vaters wurde auf den 31. Dezember 1992 vom Arbeitgeber gekündigt. Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vor dem Arbeitsgericht kam es am 23. November 1992 zu folgendem Vergleich:
"§ 1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch ordentliche, betriebsbedingte Kündigung der Beklagten zum 31. 12. 1992 beendet ist.
§ 2 Bis zu diesem Zeitpunkt erhält der Kläger die geschuldeten Leistungen aus dem Arbeitsvertrag ... .
§ 3 Für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Kläger eine Sozialabfindung gemäß § 9, 10 KSchG in Höhe von 450.000,--. Die Abfindung wird mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Im Falle des vorzeitigen Todes des Klägers geht diese auf die Erben über.
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