I.
Der Kläger ist ein eingetragener Verein; nach dem Wortlaut des § 2 der Satzung vom 29. April 1990 verfolgt er gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) durch Förderung des Natur- und Umweltschutzes sowie der Landschaftspflege in Gestalt der Unterstützung und Förderung aller Maßnahmen zur Schonung und Erhaltung des Landschaftsteils ....
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|