I. Der Rechtsstreit richtet sich gegen die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides, in dem der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) gegenüber dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) rückständige Kraftfahrzeugsteuern zuzüglich Säumniszuschläge ausgewiesen hat.
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