I. Es besteht Streit über die Abrechnung der Körperschaftsteuer 1987.
Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) befindet sich in Liquidation. Ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens über ihr Vermögen war 1977 mangels Masse abgelehnt worden. Ende 1989 wurde die Klägerin im Handelsregister gelöscht.
Der Beklagte, Revisionsbeklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) hatte die Klägerin mit Bescheid vom 12. Juni 1989 auf Körperschaftsteuer 1987 in Höhe von ... DM in Anspruch genommen. Der Bescheid ist bestandskräftig, die Steuer jedoch nicht bezahlt worden.
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