Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Klage, mit der er die Anerkennung von Betriebsausgaben geltend macht. Er war im Streitjahr (1994) als Rechtsanwalt selbständig tätig. Seinen Gewinn ermittelte er durch Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Der Antragsteller trägt vor, er sei durch einen beruflich bedingten Betrug geschädigt worden. Aufgrund dieses Betruges sei ihm ein Verlust in Höhe von 152 060 DM entstanden. Der Betrugsfall habe sich wie folgt ereignet:
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