I.
Zu entscheiden ist, ob der Antragstellerin (Astin.) für ein beabsichtigtes Klageverfahren Prozesskostenhilfe (PKH) zu gewähren ist. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die aus dem ESt-Bescheid 1999 vom 02.11.2001 resultierenden Steuerrückstände inzwischen zahlungsverjährt sind.
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