Die Beteiligten streiten darüber, ob Aufwendungen des Klägers für den Aufenthalt seiner Mutter in einem Pflegeheim als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Die 94-jährige Mutter des Klägers wohnte im Streitjahr in einem Pflegeheim. Zur Deckung der ungedeckten Kosten für die Heimunterbringung leistete der Kläger (wie auch seine Schwester) einen monatlichen Betrag in Höhe von 195,71 EUR, jährlich somit 2.348,52 EUR.
Diesen Betrag brachten die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung 2005 als außergewöhnliche Belastungen in Ansatz.
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