FG Niedersachsen - Urteil vom 13.01.1998
VIII (V) 500/96
Fundstellen:
EFG 1999, 439

Unterhaltsaufwendungen an Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft als außergewöhnliche Belastung.

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.1998 - Aktenzeichen VIII (V) 500/96

DRsp Nr. 1999/6370

Unterhaltsaufwendungen an Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft als außergewöhnliche Belastung.

1. Unterhaltsaufwendungen an den Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft können auch dann außergewöhnliche Belastungen sein, wenn dieser Ausländer ist. 2. Das setzt eine sittliche Verpflichtung des Aufwendenden voraus, die dann zu bejahen ist, wenn die Bedürftigkeit des Partners gemeinschaftsbedingt ist und Umstände vorliegen, die die Unterhaltsgewährung als unausweichlich erscheinen lassen. 3. Wären die Unterhaltsaufwendungen zu berücksichtigen gewesen, sofern sie an einen deutschen Partner geleistet worden wären, so sind sie auch bei Leistung an einen ausländischen Partner zu berücksichtigen.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin Aufwendungen für den Unterhalt ihres Verlobten, mit dem sie zusammenlebte, als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.