Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Unterhaltsaufwendungen des Klägers für seinen volljährigen Sohn als außergewöhnliche Belastung im Rahmen des § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - steuermindernd zu berücksichtigen sind.
Die Kläger sind Eheleute, die gemäß §§ 26, 26 b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit und aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von insgesamt 107.326 DM (1996) bzw. 42.944 DM (1998).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|