I. Der seit 1984 verwitwete Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) als Arbeitnehmer beschäftigt. In seinem Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich 1986 beantragte er für seine vier in Spanien lebenden, zwischen 1971 und 1979 geborenen Kinder die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen und Kinderbetreuungskosten sowie von Ausbildungsfreibeträgen. Dazu legte er Bescheinigungen vor,
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