I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für die Streitjahre zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Streitig ist, ob Zins- und Tilgungsleistungen des Ehemanns Unterhaltsleistungen an seine geschiedene Ehefrau (Beigeladene) i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) darstellen.
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens schlossen der Kläger und die Beigeladene am 2. März 1988 vor dem Amtsgericht einen Vergleich.
- Nach Ziff. 1 erhielt die Beigeladene den gesamten Hausrat zum Alleineigentum.
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