BFH vom 13.03.1995
X B 158/94

Unterhaltsleistungen an die ledige Mutter

BFH, vom 13.03.1995 - Aktenzeichen X B 158/94

DRsp Nr. 1997/8406

Unterhaltsleistungen an die ledige Mutter

Unterhaltsleistungen des Vaters an die ledige Mutter anläßlich der Geburt eines Kindes nach § 1615 Abs. 1 BGB sind nicht als Sonderausgaben im Rahmen § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abziehbar

Für die Praxis:

Die Unterhaltsleistungen können nur im Rahmen des § 33 a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG wegen der unterschiedlichen Behandlung von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten und von Unterhaltsleistungen an die ledige Mutter nach § 1615 Abs. 1 BGB liegt nach Auffassung des BFH nicht vor.