Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Familienangehörige
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.08.2010 - Aktenzeichen 5 K 1505/09
DRsp Nr. 2010/18766
Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Familienangehörige
Im Hinblick auf die nur eingeschränkte Überprüfbarkeit eines im Ausland verwirklichten Sachverhalts und die erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen nach § 90 Abs. 2AO müssen Bescheinigungen über die Bedürftigkeit von im Ausland lebenden erwachsenen Unterhaltsempfängern grundsätzlich vollständig ausgefüllt sein und insbesondere detaillierte Angaben über vor dem Beginn der Unterstützung bezogene Einkünfte enthalten.