Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Die Kläger wenden sich dagegen, dass die Beklagte die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss aufgehoben hat.
Die Kläger wurden am X.2006 und am X.2008 jeweils in X geboren.
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