Unterhaltszahlungen an verheiratetes Kind als außergewöhnliche Belastungen
FG Münster, Urteil vom 20.02.2002 - Aktenzeichen 10 K 7470/00 E
DRsp Nr. 2002/9530
Unterhaltszahlungen an verheiratetes Kind als außergewöhnliche Belastungen
1. Hat der Steuerpflichtige Zahlungen für eine ihm gegenüber unterhaltsberechtigte Person (hier: verheiratetes Kind, das Regelstudienzeit weit überschritten hat) geleistet und liegen auch die weiteren Voraussetzungen des § 33a Abs. 1EStG vor, dann sind diese Zahlungen unabängig von einer zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtung als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.2. Im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen ist eine Steuerermäßigung schon dann zu gewähren, wenn die Unterhaltsverpflichtung (nur) potentiell vorliegt.