OLG Köln - Urteil vom 22.04.2004
8 U 77/03
Normen:
BGB § 611 ; ZPO §§ 286 287 ;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 28.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 260/02

Unterlassener Hinweis des Steuerberaters auf Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern

OLG Köln, Urteil vom 22.04.2004 - Aktenzeichen 8 U 77/03

DRsp Nr. 2004/20230

Unterlassener Hinweis des Steuerberaters auf Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern

1. Der Steuerberater, der für den Mandanten umfassend steuerberatend, auch im Bereich der Lohnbuchhaltung tätig ist, hat den Mandanten auch ungefragt auf eine ihm aufgrund der Lohnsteuerunterlagen erkennbare mögliche Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern hinzuweisen. 2. In den nach zu entrichtende Beiträgen liegt dann ein ersatzpflichtiger Schaden des Mandanten, wenn dieser bei ordnungsgemäßer Aufklärung durch Veränderung der Beschäftigungsverhältnisse die Sozialversicherungspflicht hätte vermeiden können.

Normenkette:

BGB § 611 ; ZPO §§ 286 287 ;

Gründe:

I. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung von 38.836,22 EURO nebst Zinsen in Anspruch wegen Verletzung von Pflichten aus einem Rechtsanwaltsmandat, weil der Beklagte angeblich berechtigte Schadensersatzansprüche in gleicher Höhe wegen Pflichtverletzungen seines Steuerberaters habe verjähren lassen.