I. Die Berufung des Klägers gegen das am 8. August 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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