OLG Köln - Urteil vom 01.06.2007
6 U 191/06
Normen:
BGB § 1004; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263 Abs. 1; BGB § 242; UrhG § 98 Abs. 1; BGB § 252;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 30.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 770/04

Unterlassung der Verbreitung einer lizenzierten Ausgabe von Werken von Johann Sebastian BachAnspruch auf Rechnungslegung

OLG Köln, Urteil vom 01.06.2007 - Aktenzeichen 6 U 191/06

DRsp Nr. 2020/14411

Unterlassung der Verbreitung einer lizenzierten Ausgabe von Werken von Johann Sebastian Bach Anspruch auf Rechnungslegung

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.08.2006 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 770/04 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagten zu 1) und 3) werden verurteilt, es zu unterlassen, die von der Klägerin lizenzierte Bach-Ausgabe "Johann Sebastian Bach - Die kompletten Werke - Hänssler-Edition Bach-Akademie" herzustellen, herstellen zu lassen, zu vervielfältigen, vervielfältigen zu lassen, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen;

2.

Die Beklagten zu 2) und 4) werden verurteilt, es zu unterlassen, die von der Klägerin lizenzierte Bach-Ausgabe "Johann Sebastian Bach - Die kompletten Werke - Hänssler-Edition Bach-Akademie" zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Dies gilt hinsichtlich der Beklagten zu 4) nur für das Gebiet der europäischen Union.

3.

Den Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das unter Ziffer 1 bzw. Ziffer 2 ausgesprochene Verbot ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, hinsichtlich der Beklagten zu 1), 2) und 4) zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, angedroht.

4. a) b) 5. a) b) c) 6. 7.) II.) III.) IV.) V.)