Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.08.2006 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagten zu 1) und 3) werden verurteilt, es zu unterlassen, die von der Klägerin lizenzierte Bach-Ausgabe "Johann Sebastian Bach - Die kompletten Werke - Hänssler-Edition Bach-Akademie" herzustellen, herstellen zu lassen, zu vervielfältigen, vervielfältigen zu lassen, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen;
2.Die Beklagten zu 2) und 4) werden verurteilt, es zu unterlassen, die von der Klägerin lizenzierte Bach-Ausgabe "Johann Sebastian Bach - Die kompletten Werke - Hänssler-Edition Bach-Akademie" zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Dies gilt hinsichtlich der Beklagten zu 4) nur für das Gebiet der europäischen Union.
3.Den Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das unter Ziffer 1 bzw. Ziffer 2 ausgesprochene Verbot ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, hinsichtlich der Beklagten zu 1), 2) und 4) zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, angedroht.
4. a) b) 5. a) b) c) 6. 7.) II.) III.) IV.) V.)
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