I. Auf die Berufungen der Verfügungsbeklagten zu 1) bis 3) werden Ziff. 1 und 3 des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 20.12.2019 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auch insoweit abgelehnt.
II. Die Berufung der Verfügungsklägerin wird zurückgewiesen.
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