Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.06.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
1.1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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