Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 22.04.2022, Az:
einstweilige Verfügung
erlassen:
Der Verfügungsbeklagten wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt,
im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Strafvorwürfe gegen den Verfügungskläger dessen Bildnis zu veröffentlichen, zu verbreiten oder veröffentlichen oder verbreiten zu lassen,
2.
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